Die Photovoltaik, also
die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie, gehört
zu den zukunftsweisenden Technologien unserer Gesellschaft. Generell
ist die Stromerzeugung mittels regenerativer Energien, also auch
die Photovoltaik, innerhalb der Europäischen Union ausdrücklich
gewollt und findet ein hohes Maß an Unterstützung.
In den späten 80er Jahren erkannte die damalige Bundesregierung
die Photovoltaik als einen chancenreichen, internationalen Wachstumsmarkt
und stellte ein umfangreiches Forschungsbudget zur Verfügung.
In den 90er Jahren folgten dann diverse Programme, z. B. das 1.000-Dächer-Programm
und das 100.000-Dächer-Programm, die die Errichtung von Solaranlagen
in Deutschland intensiv förderten.
Seit dem Jahr 2000 regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
in Deutschland sowohl die Einspeisung als auch die angemessene
Vergütung. Das deutsche EEG wurde mittlerweile vielfach kopiert,
so dass es z. B. auch in den südeuropäischen Ländern
(Spanien und Italien), die über eine hohe Sonneneinstrahlung
verfügen, Energie-Einspeisegesetze gibt.
Das spanische Energie-Einspeisegesetz (Real Decreto 661/2007 bzw.
1578/2008) verpflichtet die lokalen Energieversorger Spaniens
den mit Photovoltaikanlagen produzierten und in das Netz eingespeisten
Strom für 25 Jahre zu einem bestimmten Satz abzunehmen.
Das italienische Einspeisegesetz (art. 7 D.Lgs. 387/2003) verpflichtet
die regionalen Energieversorger Italiens den produzierten und
eingespeisten Strom aus Solaranlagen für 20 Jahre zu einem
bestimmten Satz zu vergüten. Durch diese gesetzlichen Regelungen
in den jeweiligen Ländern ergibt sich für Investoren
von Photovoltaikanlagen ein hohes Maß an Sicherheit, bezüglich
der Abnahme und Vergütung des produzierten Stromes.
Vor dem Bau eines Solarkraftwerkes steht aber das Ertragsgutachten,
das den zu erwartenden jährlichen Energieertrag eines Standortes
eines geplanten Solarkraftwerkes darstellt. Die Grundlage eines
Ertragsgutachtens ist eine möglichst langjährige Messreihe
der lokalen Sonneneinstrahlung. Dieses erfolgt mit den Daten von
Wetterstationen und Daten von Wettersatelliten, die mittels computergestützter
Modellrechnungen auf den jeweiligen Standort übertragen werden
können.
Durch die Unabhängigkeit
von Konjunkturzyklen und der geringen Korrelation zu anderen Assetklassen,
wie z. B. Aktien, Renten oder Immobilien, hat sich die Photovoltaik
mittlerweile als eigene Assetklasse etabliert. Die gesetzlich
geregelten Einnahmen über den langen Zeitraum von 20 bis
25 Jahren sowie die daraus entstehenden attraktiven, stabilen
laufenden Erträge können als Beimischung das eigene
Portfolio stabilisieren.
Investitionen in erneuerbare Energien können als ökologisch
und ökonomisch sinnvoll erachtet werden.
Eine interessante Beteiligung
bietet der nachfolgende Solarfonds:
Solarfonds
SolEs 21 GmbH & Co. KG des Emissionshauses Voigt & Collegen
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